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Berufsunfähigkeit - Das unterschätzte
Risiko
Es ist das unterschätzte Risiko. Laut Statistik scheidet etwa
jeder 4.
Arbeitnehmer vor dem offiziellen Rentenbeginn aus dem Berufsleben aus.
Die gesetzliche Absicherung als Angestellter oder Arbeitnehmer durch
die Erwerbsminderungsrente ist nur eine Grundabsicherung. Unterschieden
wird noch zwischen der vollen (ca. 50 % des Nettoeinkommens) und der
halben Erwerbsminderungsrente (ca. 25 % des Nettoeinkommens).
Wer keine ausreichende
Vorsorge trifft, ist im Fall der Fälle sehr schnell auf
zusätzliche staatliche Hilfe angewiesen.
Bereits für Schüler ab 10 (zehn) Jahre besteht die
Möglichkeit, eine entsprechende Vorsorge mit einer monatlichen
Rente in Höhe von 1.000,-- Euro abzuschließen.
Entscheiden Sie sich früh genug für eine private
Berufsunfähigkeitsversicherung. Vorerkrankungen
können einen
gewünschten Abschluss erschweren oder gar zur Ablehnung
führen. Gerne helfen wir Ihnen, den für Sie richtigen
und
empfehlenswerten Versicherungsschutz zu ermitteln.
Beitragserhöhung in der privaten
Krankenversicherung
Der erste private Krankenversicherer hat in einer Pressemitteilung
angekündigt, dass zum 01.April
2016 die Beiträge um durchschnittlich 7,8 %
steigen werden. Die maximale
Mehrbelastung beträgt aber 129,90 Euro und
für über 65jährige 79,90 Euro pro Monat.
Wer von der maximalen Beitragssteigerung in Höhe von 129,90
Euro betroffen ist, zahlt jetzt bereits monatlich 1.665,00 Euro
und ab April dann 1.794,90 Euro. Auch bei dem 65jährigen sieht
es
nicht viel besser aus. Sein monatlicher Beitrag steigt dann von bisher 1.024,35 Euro
auf 1.104,25 Euro.
Welche Möglichkeiten gibt es die monatliche Belastung zu
senken?
Gibt es vielleicht doch die Möglichkeit zur Rückkehr
in die
gesetzliche Krankenversicherung? Wir beraten Sie gerne.
Ein Beispiel aus dem vergangenen Jahr finden Sie auch hier.
Versicherungen bei Demenz
Betreuen
oder pflegen
Sie einen Demenzkranken?
Wenn ja, dann sollten diverse private Versicherungen wie Haftpflicht,
Hausrat und Wohngebäude dringend einmal
überprüft
werden. Sehr häufig wird im Schadenfall festgestellt, dass
erforderliche Klauseln nicht enthalten sind. Der Ärger mit der
Versicherung ist dann vorprogrammiert. Wir prüfen -
unabhängig - die bestehenden Verträge und
führen bei
Bedarf Verhandlungen mit dem Versicherer, fehlende Klauseln
einzuschließen.. Nutzen Sie unser Kontaktformular
für eine
Terminvereinbarung.
Einen Presseartikel können Sie hier
herunterladen. Für Ihre Unterlagen gibt es zusätzlich
noch unseren Flyer.
Neue Regularien für Versicherungsberater ab
22. Mai 2007
Versicherungsberater fallen ab 22. Mai 2007 unter die
Regularien der Industrie- und Handelskammer (IHK). Wir müssen
eine
Erlaubnis nach § 34 e GewO haben und
registriert sein. Diese “neue” Erlaubnis wurde
für
Norbert Roemers unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis (RBerG)
beantragt. Die “alte” Erlaubnis gilt noch, sie
erlischt mit
der
bestandskräftigen Entscheidung über den
Erlaubnisantrag nach
§ 34 e Abs. 1 GewO. Damit ist eine lückenlose
Möglichkeit unabhängiger Beratung sichergestellt.
Gesetze: VersVermG
Gesetz
zur Neuregelung des Vermittlerrrechts
Gesundheitsreform zum 01.04.2007
Geschätzte 300.000 Personen in Deutschland,
waren bisher
nicht krankenversichert. Die Gründe hierfür sind
recht
unterschiedlich.
Mit Inkraftreten der Gesundheitsreform zum 01.04.2007 ist diesem
Personenkreis nun wieder die Möglichkeit gegeben, in die
Krankenversicherung zurückzukehren.
Gehören auch Sie zu diesem Personenkreis, wissen aber nicht ob
Sie
sich gesetzlich oder privat versichern müssen, beraten wir Sie
gerne.
Nutzen Sie unseren Rückrufservice zur Terminvereinbarung.
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Kontakt
Tel. 0 24 61 - 3 28 99 20
Fax 0 24 61 - 3 28 99 21
Es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten
Rückruf Service
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rufen Sie gerne zurück!
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