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Berufsunfähigkeit - Das unterschätzte Risiko

Es ist das unterschätzte Risiko. Laut Statistik scheidet etwa jeder 4. Arbeitnehmer vor dem offiziellen Rentenbeginn aus dem Berufsleben aus. Die gesetzliche Absicherung als Angestellter oder Arbeitnehmer durch die Erwerbsminderungsrente ist nur eine Grundabsicherung. Unterschieden wird noch zwischen der vollen (ca. 50 % des Nettoeinkommens) und der halben Erwerbsminderungsrente (ca. 25 % des Nettoeinkommens).
Wer keine ausreichende Vorsorge trifft, ist im Fall der Fälle sehr schnell auf zusätzliche staatliche Hilfe angewiesen.
Bereits für Schüler ab 10 (zehn) Jahre besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Vorsorge mit einer monatlichen Rente in Höhe von 1.000,-- Euro abzuschließen.
Entscheiden Sie sich früh genug für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Vorerkrankungen können einen gewünschten Abschluss erschweren oder gar zur Ablehnung führen. Gerne helfen wir Ihnen, den für Sie richtigen und empfehlenswerten Versicherungsschutz zu ermitteln.

Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung

Der erste private Krankenversicherer hat in einer Pressemitteilung angekündigt, dass zum 01.April 2016 die Beiträge um durchschnittlich 7,8 % steigen werden. Die maximale Mehrbelastung beträgt aber 129,90 Euro und für über 65jährige 79,90 Euro pro Monat.
Wer von der maximalen Beitragssteigerung in Höhe von 129,90 Euro betroffen ist, zahlt jetzt bereits monatlich 1.665,00 Euro und ab April dann 1.794,90 Euro. Auch bei dem 65jährigen sieht es nicht viel besser aus. Sein monatlicher Beitrag steigt dann von bisher 1.024,35 Euro auf 1.104,25 Euro.
Welche Möglichkeiten gibt es die monatliche Belastung zu senken? Gibt es vielleicht doch die Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung? Wir beraten Sie gerne.
Ein Beispiel aus dem vergangenen Jahr finden Sie auch hier.

Versicherungen bei Demenz

Betreuen oder pflegen Sie einen Demenzkranken? Wenn ja, dann sollten diverse private Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat und Wohngebäude dringend einmal überprüft werden. Sehr häufig wird im Schadenfall festgestellt, dass erforderliche Klauseln nicht enthalten sind. Der Ärger mit der Versicherung ist dann vorprogrammiert. Wir prüfen - unabhängig - die bestehenden Verträge und führen bei Bedarf Verhandlungen mit dem Versicherer, fehlende Klauseln einzuschließen.. Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine Terminvereinbarung.
Einen Presseartikel können Sie hier herunterladen. Für Ihre Unterlagen gibt es zusätzlich noch unseren Flyer.

Neue Regularien für Versicherungsberater ab 22. Mai 2007

Versicherungsberater fallen ab 22. Mai 2007 unter die Regularien der Industrie- und Handelskammer (IHK). Wir müssen eine Erlaubnis nach § 34 e GewO haben und
registriert sein. Diese “neue” Erlaubnis wurde für Norbert Roemers unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis (RBerG) beantragt. Die “alte” Erlaubnis gilt noch, sie erlischt mit der
bestandskräftigen Entscheidung über den Erlaubnisantrag nach § 34 e Abs. 1 GewO. Damit ist eine lückenlose Möglichkeit unabhängiger Beratung sichergestellt. Gesetze: VersVermG
Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrrechts

Gesundheitsreform zum 01.04.2007

Geschätzte 300.000 Personen in Deutschland, waren bisher nicht krankenversichert. Die Gründe hierfür sind recht unterschiedlich.
Mit Inkraftreten der Gesundheitsreform zum 01.04.2007 ist diesem Personenkreis nun wieder die Möglichkeit gegeben, in die Krankenversicherung zurückzukehren.
Gehören auch Sie zu diesem Personenkreis, wissen aber nicht ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern müssen, beraten wir Sie gerne.
Nutzen Sie unseren Rückrufservice zur Terminvereinbarung.

 

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Fax 0 24 61 - 3 28 99 21

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